Partnerbedingungen – PresenceLift Website-Partnerprogramm
Fassung 2026-10-19.1 · Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Vom Unternehmen herausgegebene Bedingungen. Eine anwaltliche Prüfung steht noch aus; Anpassungen aus dieser Prüfung werden nach Ziffer 15 angekündigt.
1. Vertragspartner und Geltung
Diese Bedingungen gelten zwischen PresenceLift, Inhaber Onyebuchukwu Philip, Kirchgrund 9, 74199 Untergruppenbach, Deutschland („PresenceLift“) und der Person oder dem Unternehmen, die bzw. das sich als Website-Partner registriert („Partner“). Sie gelten ausschließlich für das Website-Partnerprogramm. Frühere Bedingungen für andere PresenceLift-Produkte (z. B. Google-Business-Profile-Agenten) gelten für dieses Programm nicht.
2. Selbständigkeit
Der Partner handelt als selbständiger Unternehmer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter noch Vertreter von PresenceLift, darf keine Erklärungen im Namen von PresenceLift abgeben und unterliegt keinen Weisungen zu Arbeitszeit oder Arbeitsort. Er trägt seine Kosten selbst.
3. Teilnahme und Freischaltung
Registrierung und Teilnahme sind kostenlos. Nach Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse bewirbt sich der Partner; PresenceLift prüft die Bewerbung. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Provisionen können nur entstehen, solange der Partner freigeschaltet und nicht gesperrt ist.
4. Produkt und Preis
Vermittelt wird die PresenceLift-Website für Unternehmen mit Sitz in Deutschland (B2B) zum Endpreis von 500 € (einmalig). Eine optionale Verlängerung der Domain kostet 199 € pro Jahr und wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden berechnet. Der Partner darf nur die auf presencelift.com veröffentlichten Preise und Leistungen nennen.
5. Zuordnung (Attribution)
Ein Verkauf wird dem Partner zugeordnet, wenn die Website-Sitzung des Kunden mit dem Partnercode begonnen wurde: über den Partner-Link (/r/<Code>, Cookie 90 Tage), über einen ?ref=-Link oder über die Übernahme einer vom angemeldeten Partner erstellten Vorschau durch den Kunden.
Maßgeblich ist die erste Zuordnung einer Sitzung; sie wird später nicht geändert. Pro bezahlter Bestellung entsteht höchstens eine Provision. Bei Streit über die Zuordnung entscheidet PresenceLift anhand der gespeicherten Systemdaten.
6. Provisionsfähiger Verkauf
Provisionsfähig ist ein Verkauf nur, wenn (a) der Kunde ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist, (b) der Kunde den vollen Preis selbst über den Zahlungsanbieter (Stripe) bezahlt und der Zahlungsanbieter die Zahlung bestätigt hat, (c) der Partner zum Zeitpunkt der Zahlung freigeschaltet war und (d) kein Ausschlussgrund vorliegt.
Ausgeschlossen sind insbesondere: Eigenkäufe des Partners oder ihm nahestehender Personen, Käufe, die der Partner für den Kunden bezahlt, Testbestellungen und Bestellungen mit einem Betrag von 0 €, Bestellungen, die durch einen Verstoß gegen Ziffer 10 zustande kamen, sowie Bestellungen, die vollständig erstattet oder durch eine verlorene Rückbuchung rückgängig gemacht wurden.
7. Provision
Die Provision beträgt 100 € einmalig je provisionsfähigem Verkauf. Es gibt keine wiederkehrenden Provisionen, keine Provisionen für die Anwerbung weiterer Partner und keine mehrstufigen Provisionen. Die umsatzsteuerliche Behandlung (insbesondere Gutschrift oder Rechnung und ein etwaiger Umsatzsteuerausweis) wird vor der ersten Auszahlung anhand der Angaben des Partners festgelegt.
8. Haltefrist und Auszahlung
Jede Provision wird 30 Tage nach der bestätigten Zahlung gehalten und danach erneut gegen die Daten des Zahlungsanbieters geprüft. Freigegebene Provisionen werden manuell per Banküberweisung ausgezahlt, in der Regel monatlich.
Voraussetzungen für eine Auszahlung sind vollständige und zutreffende Angaben des Partners: vollständiger Name bzw. Firma, Anschrift, Bankverbindung (IBAN) sowie steuerliche Angaben (Steuernummer oder USt-IdNr. und Angabe, ob die Kleinunternehmerregelung angewendet wird). Fehlen diese Angaben, wird die Auszahlung zurückgestellt, bis sie vorliegen.
9. Erstattungen, Rückbuchungen, Rückforderung
Bei vollständiger Erstattung entfällt die Provision. Bei teilweiser Erstattung wird sie anteilig gekürzt. Während einer offenen Rückbuchung (Chargeback) wird sie angehalten; geht die Rückbuchung verloren, entfällt sie.
Wurde eine Provision bereits ausgezahlt, fordert PresenceLift den betroffenen Betrag zurück oder verrechnet ihn mit künftigen Provisionen.
10. Pflichten des Partners und verbotene Verkaufspraktiken
Der Partner hält bei der Ansprache von Kunden das geltende Recht ein, insbesondere § 7 UWG und die DSGVO. Verboten sind insbesondere: Werbe-E-Mails, Messenger-Nachrichten, SMS oder Faxe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers; Werbeanrufe ohne zulässige Grundlage; Massenversand und gekaufte Adresslisten; das Ausgeben als Mitarbeiter von PresenceLift, Google oder einer Behörde; unwahre Angaben zu Preis, Umsatzsteuer, Leistung, Laufzeit, Bewertungen, Ranking oder Ergebnissen; Druck- oder Täuschungstaktiken; das Bezahlen im Namen des Kunden; das Erteilen von Zustimmungen oder Eingeben von Zahlungsdaten für den Kunden; die Verwendung von Fotos, Logos oder Texten des Kunden ohne dessen Erlaubnis.
Der Partner beachtet Widersprüche sofort und meldet sie PresenceLift, damit das Unternehmen nicht erneut angesprochen wird. Er verwendet die Marke PresenceLift nur in der von PresenceLift bereitgestellten Form und schaltet keine Werbung auf die Marke.
11. Datenschutz
PresenceLift verarbeitet die Daten des Partners (Name, E-Mail, Telefon, Bewerbung, Partnercode, Zuordnungs-, Provisions- und Auszahlungsdaten) zur Durchführung dieses Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Näheres steht in der Datenschutzerklärung.
Gibt der Partner Daten eines Kunden in eine Vorschau ein, darf er nur öffentlich verfügbare Geschäftsangaben oder Angaben verwenden, die der Kunde ihm dafür gegeben hat. Kontakt- und Zahlungsdaten des Kunden erhält der Partner von PresenceLift nicht. Personenbezogene Daten, die der Partner im Rahmen des Programms erhält, darf er nur für das Programm verwenden.
12. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform (z. B. E-Mail) mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung und Sperrung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstößen gegen Ziffer 10, bleibt unberührt.
Provisionen für Verkäufe, die vor Vertragsende zugeordnet und bezahlt wurden, werden nach Ablauf der Haltefrist ausgezahlt, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt. Bei einer Kündigung wegen eines schweren Verstoßes werden Provisionen für Verkäufe, die durch den Verstoß zustande kamen, nicht ausgezahlt.
13. Haftung
Der Partner stellt PresenceLift von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem schuldhaften Verstoß des Partners gegen Ziffer 10 oder 11 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Im Übrigen haften beide Seiten nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Partner Kaufmann, ist Gerichtsstand Heilbronn, soweit gesetzlich zulässig.
15. Änderungen
PresenceLift kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Partner nicht und nutzt er das Programm nach Inkrafttreten weiter, gelten die neuen Bedingungen; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Für bereits zugeordnete Verkäufe gelten die zum Zeitpunkt der Zahlung gültigen Bedingungen.